Fehlender Schutz für gleichgeschlechtliche Paare in der Slowakei

6.10.2026

Das Verfassungsgericht der Slowakischen Republik hat auf eine Lücke im rechtlichen Schutz gleichgeschlechtlicher Paare hingewiesen. Hintergrund ist ein Antrag von 33 Abgeordneten aus dem Jahr 2023, die mehrere gesetzliche Bestimmungen angefochten hatten. In seiner Begründung zu einer Entscheidung vom 23. September 2026 stellte das Gericht fest, dass die Definition der Ehe als Verbindung von Mann und Frau weder gegen die Verfassung noch gegen internationale Abkommen verstößt. Problematisch sei jedoch, dass die slowakische Rechtsordnung keinen alternativen rechtlichen Status für gleichgeschlechtliche Partnerschaften vorsehe. Dadurch bleiben zahlreiche Rechte, die an die Ehe oder den Familienstand geknüpft sind, diesen Paaren verwehrt. Das Gericht betonte, dass es selbst keine neue Regelung anordnen könne, und verwies die Verantwortung an den Gesetzgeber. Die bestehende Gesetzeslage sei zwar verfassungskonform, enthalte jedoch eine erhebliche rechtliche Lücke.​​​​

Quelle: aktuality.sk, Bratislava