KundInnen, die 65 Jahren oder älter sind, müssen von 10. April an beim Besuch eines Geschäfts ihren Personalausweis zeigen. Die neue Verordnung der Regierung, die heute in Kraft tritt, erlaubt Einkäufe der gefährdeten Gruppen zwischen 8 und 10 Uhr vormittags und in der letzten Stunde vor dem Schließen des Geschäfts. Zu der gefährdeten Gruppe zählen ältere Menschen, Personen mit Behinderungen und Schwangere. Mit dieser Maßnahme möchte die Regierung für zusätzlichen Schutz der besonders gefährdeten Menschen sorgen.