Die US-amerikanische Botschaft in Bosnien-Herzegowina hat erneut Kritik an den Behörden des Teillands Republika Srpska (RS) geübt. Dieses Mal hinsichtlich der verfassungswidrigen Übernahme staatlichen Eigentums und der Zusammenarbeit mit sanktionierten Unternehmen. Die US-amerikanische Botschaft betont, dass potenzielle Investor*innen gründliche rechtliche Prüfungen durchführen sollten, bevor sie in Bosnien-Herzegowina – insbesondere in der Republika Srpska – investieren. Besonders hervorgehoben werden Risiken, die durch sezessionistische Bestrebungen und die Nichtumsetzung der Entscheidungen des Hohen Repräsentanten (OHR) Christian Schmidt entstehen. Diese Faktoren verschärfen das ohnehin schon schwierige Geschäftsumfeld im Land erheblich. Investor*innen wird geraten, sich eingehend über die Konsequenzen der jüngsten Urteile des bosnisch-herzegowinischen Verfassungsgerichts zu informieren, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden. Konkret haben die Entitäten keine rechtliche Autorität, über Staatseigentum in irgendeiner Weise zu verfügen, einschließlich dessen Übertragung, Vermietung, Konzession oder der vorübergehenden Nutzung.