Die Zahl der mit CoViD-19 Infizierten in Polen steigt ständig, deswegen wurden seit 1. April 2020 die Bewegungseinschränkungen weiter verschärft. Das Haus darf nur noch auf dem Weg zur Arbeit, im Falle dringender Besorgungen oder auf dem Weg zu freiwilligen Aktivitäten zur Bekämpfung der CoViD-19-Epidemie verlassen werden. In den Geschäften dürfen sich nur mehr drei Personen pro Kassa aufhalten. In allen Geschäften gilt eine Handschuhpflicht. Die Ausleihe der öffentlichen Fahrräder wurde in allen Städten verboten.