Der Verfassungsgerichtshof der Republik Slowenien hat
die langjährige Debatte über die Finanzierung von Privatgrundschulen endlich
beendet. Der Staat muss den verpflichtenden Teil des öffentlichen
Schulprogramms zu 100 Prozent finanzieren. Währenddessen wird der erweiterte
Teil, zu dem Zusatzleistungen, wie etwa zusätzliche Kinderbetreuung vor
und nach dem Unterricht, Hilfs- und Ergänzungsunterricht gehören, nur zu 85
Prozent mitfinanziert. Diese Regelung sei laut dem Verfassungsgerichtshof
nicht verfassungswidrig, da die Zusatzleistungen freiwillig beansprucht werden
und keine Bedingung für die Absolvierung der
Pflichtschulausbildung darstellen.