Justizsenatorin Berlins gegen AfD-Verbotsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt

14.5.2024

​Nach einem Gerichtsurteil darf der Verfassungsschutz die Alternative für Deutschland (AfD) weiter als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die AfD will dagegen Beschwerde einlegen. Berliner Grüne und Linke fordern ein Verbotsverfahren gegen die AfD, weil sie eine Gefahr für die Demokratie sei. Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) hält ein Verbotsverfahren gegen die AfD zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht für sinnvoll. Die rechtlichen Voraussetzungen für einen solchen Schritt lägen noch nicht vor. Badenberg betonte, eine Zeit der Unsicherheit sei vorbei, das sei das Gute an dem Urteil. Man dürfe aber nicht automatisch den Schluss ziehen, dass das ausreichend für ein Verbotsverfahren sei: "Aus meiner Sicht liegen die rechtlichen Voraussetzungen noch nicht vor, denn bei der AfD besteht derzeit der Verdacht des Rechtsextremismus, solange es keine gesicherten Erkenntnisse dazu gibt, ist der Versuch eines Verbotes nicht angezeigt." Erst wenn es so weit wäre, könne ein Verbot auch Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht haben.




Quelle: Der Tagesspiegel, Berlin