Neue Herausforderungen für C0-Kanal in Ljubljana

14.4.2025

​Das slowenische Verfassungsgericht hat entschieden, dass die Enteignung von Land für den C0-Kanal nicht verfassungskonform ist. Dies stellt einen schwerwiegenden Rückschlag für das Projekt dar, da es die Rechtsgrundlage für die Fortsetzung des Baus gefährdet. Die Stadtverwaltung von Ljubljana und Bürgermeister Janković (LZJ – Liste Zoran Janković) bedauern die Entscheidung und betonen, dass der Kanal für den Schutz des Trinkwassers unerlässlich ist. Gleichzeitig erklären sie, dass sie die Entscheidung respektieren und nun prüfen werden, ob sie das bereits gekaufte Land zurückgeben oder Kaufangebote für das noch nicht erworbene Land machen und anschließend eine Enteignung beantragen.​ Die möglichen Auswirkungen auf die Fortführung des Projekts sind derzeit noch unklar.

Quelle: 24ur.com, Ljubljana