Neue Vorschriften für die Registrierung von E-Scootern in Serbien
1.9.2026
Die serbische Regierung verabschiedete die Verordnung über Sonderbedingungen für die Registrierung von elektrischen Zweirädern, die auch elektrische Fahrräder und E-Scooter umfasst. Bevor sie registriert werden können, müssen alle Fahrzeuge eine technische Überprüfung durchlaufen. Die entsprechenden Anträge werden bei der Agentur für Verkehrssicherheit gestellt. Die Verordnung sieht vor, dass bei E-Scootern die Dauer-Nennleistung des Elektromotors 0,6 Kilowatt nicht überschreiten darf, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit höchstens 25 Kilometer pro Stunde betragen darf und die Leermasse des Fahrzeugs 35 Kilogramm nicht überschreiten darf.