E-Scooter in Wien

Regeln für E-Scooter: Budapest, Prag und Wien starten Austausch

22.3.2024

E-Scooter sind im Trend, aber sorgen seit jeher auch für neue Problemfelder im öffentlichen Raum. Somit zählt es zur Aufgabe von Städten, mit effizienten Regeln ein Verkehrschaos durch die elektrischen Roller zu vermeiden. Nun trafen sich Expert*innen der Städte Budapest, Prag und Wien zu einem Online-Workshop am 22. März, der auch den Startschuss für mehr Austausch beim Thema Mikromobilität geben soll.

Die Verwaltungen von Budapest, Prag und Wien beschäftigen E-Scooter gleichermaßen. Denn Probleme wie das häufige Falschparken der Geräte begleiten die Arbeit in allen drei Hauptstädten. Im gemeinsamen Online-Fachaustausch ging es nun darum, aktuelle Entwicklungen beim jeweiligen Umgang mit den elektrischen Rollern kennenzulernen.

Mikromobilität in Budapest und Prag

2019 gingen in Budapest die ersten E-Scooter an den Start, inzwischen kommt die Hauptstadt auf insgesamt ungefähr 10.100 Roller durch unterschiedliche Firmen. Reguliert wird die Nutzung solcher Geräte, aber auch E-Bikes oder Hoverboards, seit 2022 per Verordnung. Gemäß dieser müssen solche Fahrzeuge an sogenannten Mobi-Points geparkt werden – 2024 sollen es über 800 werden – und dürfen nicht schneller als 25 Kilometer pro Stunde fahren.

Indes bereitet Prag für aktuell rund 5.000 E-Scooter stadtweite Regelungen vor – denn bisher waren die Bezirke für Mikromobilität zuständig. Im besonders stark frequentierten 1. Prager Bezirk müssen die Roller beispielsweise Hinweise auf das Gehsteigverbot anmontiert haben. Nun ist eine kommunale Zuständigkeit das Ziel der neuen Regulierung, die Scooter-Unternehmen zu den Bedingungen der Stadt verpflichten soll, inklusive Datenerhebungen und dem Aufkommen der Kosten für das Abschleppen von Falschparker*innen. Darüber hinaus soll ein Zonensystem die Anzahl der Scooter und die Fahrgeschwindigkeit beschränken.

Wiener Maßnahmen für E-Scooter

Für Wien seien die Leihroller eine Ergänzung zum bestehenden Mobilitätsmix, wie von der Abteilung Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65) und der Mobilitätsagentur betont wurde. 2023 setzte die Stadt daher Konzessionsverträge mit vier Anbietern durch, für die klare Richtlinien durchgesetzt wurden – darunter ein Parkverbot auf Gehsteigen sowie im 100-Meter-Radius von Abstellflächen und eine Obergrenze für die Scooter-Anzahl in inneren Bezirken. Die Einhaltung der Regeln wird auch von den Abteilungen Parkraumüberwachung (MA 67) und Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48) kontrolliert.

Weitere Informationen

E-Scooter und Roller im Straßenverkehr – Stadt Wien
Stadt Budapest (Englisch)
Stadt Prag (Englisch)
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